Den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger haben VDZ und BDZV als „richtungsweisende Entscheidung“ bezeichnet. Das Gesetz ermögliche es den Verlagen erstmals, „selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen“, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung.
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